Den Sitz Ihrer GmbH & UG in 4-6 Wochen nach England, Irland, Malta oder USA verlegen

Schnelle & geräuschlose Löschung Ihrer GmbH & UG Wochen durch grenzüberschreitende Verschmelzung mit einer Gesellschaft im Ausland

Wenn Sie eine nicht mehr benötigte deutsche GmbH oder UG ohne langwieriges Liquidations-Verfahren und ohne Sperrjahr aus dem deutschen Handelsregister löschen möchten, können Sie jetzt den Sitz der Gesellschaft nach England, Irland, Malta oder sogar in die USA verlegen. Dazu wird die diese von uns per Cross Border Merger mit einer Gesellschaft in einem der genannten Länder verschmolzen. Nach 4-6 Wochen ist die GmbH aus dem Register gelöscht. Übrig bleibt am Ende eine Limited bzw. Corporation.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG ins Ausland in Auftrag geben

So funktioniert die Sitzverlegung Ihrer deutschen GmbH & UG ins Ausland in 6 einfachen Schritten

Der Ablauf des Verfahrens lässt sich grob wie folgt gliedern:

Schritt 1

  • Sie lesen alle Informationen auf dieser Website gründlich durch. Anschließend buchen Sie ein Beratungsgespräch. Dabei klären wir, ob das Verfahren in Ihrem konkreten Fall und für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

  • Sie erhalten von uns ein schriftliches Angebot und unsere Honorarvereinbarung.

  • Sollten Sie sich für das Verfahren entscheiden, mandatieren Sie uns, bezahlen unser Honorar und senden uns Ihre Ausweisdokumente zu.

  • Wir einigen uns auf einen Verschmelzungsstichtag.

Schritt 2

  • Wir gründen eine neue Auslandsgesellschaft oder schreiben eine Bestandsgesellschaft auf Sie um und beschaffen allen notwendigen Firmen-Dokumente. Diese senden wir per Fedex zu Ihnen bzw. zum Notar.

  • Parallel lassen Sie eine Bilanz für die GmbH bzw. UG anfertigen und “räumen auf”, d.h. Sie stellen den Betrieb ein, gleichen offene Forderungen aus, schütten allfällige Gewinne aus.

Schritt 3

Wir arbeiten die Schriftsätze für die Verschmelzung und Sitzverlegung aus und stellen diese beurkundungsreif Ihrem Notar per Email zur Verfügung. Wo nötig unterstützen wir Ihren Notar in der Vorbereitung der Beurkundung.

Schritt 4

Sie nehmen den Notartermin war und beurkunden alles.

Schritt 5

Der Notar reicht die Unterlagen beim zuständigen Gericht ein.

Schritt 6

Das Gericht löscht die GmbH.

Dauer

Im besten Fall dauert das ganze Verfahren 4-6 Wochen. Die Dauer hängt entscheidend von Ihnen und auch ganz entscheidend von Ihrem Notar ab. Wir hatten schon Mandanten, die es ganz eilig hatten, aber dann sechs Monate gebraucht haben, um den Betrieb des Unternehmens einzustellen und eine Bilanz zu beschaffen.

In anderen Fällen ließ der Notar des Mandanten die Unterlagen viel länger als nötig auf seinem Tisch liegen, anstatt diese sofort an das Registergericht weiterzuleiten.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir im Eiltempo arbeiten, aber der Erfolg auch von Ihrer Zuarbeit und der Ihres Notars abhängt.

Kosten

Es gelten die von uns auf dieser Seite angegebenen Honorare. Darin sind alle Leistungen enthalten. Es kommen ledigliche Ihre deutschen Notargebühren hinzu.

Anwesenheit im Ausland

Eine Anwesenheit Ihrerseits am Sitzstaat der aufnehmenden Gesellschaft ist nicht erforderlich. 

Detaillierte Informationen & Hintergründe zum Verfahren haben wir auf dieser Seite zusammengefasst

Was ist der nächste Schritt?

Wenn auch Sie denken, dass die Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland per Verschmelzung mit einer Gesellschaft in England, Irland, Malta oder USA eine gute Lösung zur schnellen Löschung bzw. Auflösung Ihrer GmbH ist, raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, das wir telefonisch, per Skype, Zoom oder persönlich in London führen können.

Im Rahmen des einstündigen Gesprächs besprechen wir alle Aspekte der Sitzverlegung im Detail und gehen speziell auch auf Ihre GmbH und Fragen zum Gesellschaftsrecht ein. Ganz wichtig ist die Diskussion möglicher „Red Flags“, auf die wir z.B. in Ihrer Bilanz stoßen könnten. Es ist besser, solche Punkte vorab zu klären, denn in der Regel lassen sich verträgliche Lösungsansätze finden, wie man sinnvoll damit umgehen kann.

Jetzt die Sitzverlegung Ihrer GmbH, UG oder AG in Auftrag geben

Wichtiger Hinweis

Beim hier beschriebenen Verfahren handelt es sich nicht um eine sogenannte "Firmenbestattung". Unser Verfahren ist nicht dazu geeignet, eine GmbH oder UG in finanzieller Schieflage rechtsmißbräuchlich um "fünf vor zwölf" abzustossen. Nicht nur unsere Kanzlei müsste ein solches Mandat ablehnen: Auch Ihr Notar würde die Beurkundung der Sitzverlegung verweigern, wenn beispielsweise aus der Stichtagsbilanz der zu verschmelzenden Gesellschaft hervorginge, dass Gläubiger geschädigt werden könnten. Das Verfahren eignet sich ausschließlich für nicht mehr benötigte, aber gesunde GmbHs und UGs